Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 07819 Triptis |
Telefon: | 03648235919 |
Fax: | 03648235934 |
E-Mail: | standesamt@triptis.de |
Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 036634880 |
Fax: | 03663488450 |
E-Mail: | ordnung@lrasok.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal |
Telefon: | 03662664621 |
Fax: | 03662664646 |
E-Mail: | info@auma-weidatal.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf |
Telefon: | 03660489912 |
Fax: | 03660489950 |
E-Mail: | stadt@muenchenbernsdorf.de |
Anschrift: | Markt 1, 07570 Weida |
Telefon: | 03660354223 |
Fax: | 03660362257 |
E-Mail: | kaestner@weida.de |
Anschrift: | Am Daßlitzer Kreuz 4, 07957 Langenwetzendorf |
Telefon: | 0366255200 |
Fax: | 03662552023 |
E-Mail: | info@langenwetzendorf.de |
Anschrift: | Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 036481850 |
Fax: | 03648185104 |
E-Mail: | info@neustadtanderorla.de |
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Mittelpöllnitz ist eine an der B2 liegende Gemeinde des Thüringer Saale-Orla Kreises. Erstmals urkundliche Erwähnung fand die Ortschaft 1238. Besonders in dem Dorf ist die mit einem 12-eckigen Grundriss...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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