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FAQ

FAQ und Ratgeber Stadtkasse

Fragen und Antworten, Tipps und Tricks und viele weitere Informationen zum Thema Stadtkasse

An dieser Stelle finden Sie unseren FAQ-Bereich, der Ihnen bei Fragen rund um die Kategorie Stadtkasse helfen soll. Hier aufgelistet haben Sie Einblick in einen Katalog wichtiger Fragen und Probleme rund um das Thema Stadtkasse. Bitte beachten Sie, dass unser FAQ-Bereich weder den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch eine (Rechts-)Beratung ersetzen kann. Für alle hier aufgeführten Angaben übernimmt ortsdienst.de außerdem keine Gewähr/Haftung hinsichtlich der sachlichen Korrektheit und der Aktualität. Wir hoffen, Ihnen mit der Auflistung häufig gestellter Fragen(FAQ) zur Kategorie Stadtkasse weiterhelfen zu können. Weitere Tipps, Hilfestellungen und Ratschläge zum Thema Stadtkasse erhalten Sie jeweils unterhalb unserer Einzeleinträge im Verzeichnis bzw. Branchenbuch ortsdienst.de.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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