Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412040 |
Fax: | 075412048800 |
E-Mail: | info@bodenseekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee) |
Telefon: | 08382270313 |
Fax: | 08382270404 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-lindau.de |
Anschrift: | Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751854212 |
Fax: | 0751854105 |
E-Mail: | lra@rv.de |
Anschrift: | Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz |
Telefon: | 075318001401 |
Fax: | 075318001403 |
E-Mail: | Baurechtundumwelt@LRAKN.de |
Anschrift: | Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz |
Telefon: | 075319000 |
Fax: | 07531900201 |
E-Mail: | Wohngeld@konstanz.de |
Anschrift: | Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen |
Telefon: | 083216120 |
Fax: | 08321612369 |
E-Mail: | info@lra-oa.bayern.de |
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Die Gemeinde Neukirch liegt im Hinterland vom Bodensee, eingegliedert in den Bodensee-Kreis. Viele Freizeitmöglichkeiten können Besucher hier in Neukirch unternehmen. Die optimale Lage zum Bodensee macht...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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