Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen/Grafenau |
Telefon: | 070341250 |
Fax: | 07034125150 |
E-Mail: | poststelle@aidlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 16-18, 71116 Gärtringen/Ehningen |
Telefon: | 07034923125 |
Fax: | 07034923200 |
E-Mail: | info@gaertringen.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt |
Telefon: | 07033521115 |
Fax: | 07033521100 |
E-Mail: | marterer@weil-der-stadt.de |
Anschrift: | Simmozheimer Str. 16, 75382 Althengstett |
Telefon: | 07051168466 |
Fax: | 07051168449 |
E-Mail: | gemeinde@althengstett.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71106 Magstadt |
Telefon: | 07159945866 |
Fax: | 07159945865 |
E-Mail: | rathaus@magstadt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen |
Telefon: | 07031940 |
Fax: | 0703194698 |
E-Mail: | stadt@sindelfingen.de |
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Aidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen, sie liegt im Heckengäu und wird vom Aid durchflossen. Als regelmäßige Veranstaltung werden seit 1994 die Aidlinger JazzTage gefeiert, ebenso gibt es...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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