Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rosenstraße 16, 70794 Filderstadt |
Telefon: | 07117003391 |
Fax: | 07117003377 |
E-Mail: | stadt@filderstadt.de |
Anschrift: | Am Aussichtssturm 7, 73207 Plochingen |
Telefon: | 0711390242702 |
Fax: | 0711390258950 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldenbucher Straße 30, 72631 Aichtal |
Telefon: | 07127580314 |
Fax: | 07127580360 |
E-Mail: | stadt@aichtal.de |
Anschrift: | Filderhauptstr. 155, 70599 Stuttgart |
Telefon: | 071121660863 |
Fax: | 071121660866 |
E-Mail: | standesamt.plieningen-birkach@stuttgart.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 73765 Neuhausen auf den Fildern |
Telefon: | 07158170017 |
Fax: | 07158170077 |
E-Mail: | info@neuhausen-fildern.de |
Anschrift: | Bernhäuser Straße 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen |
Telefon: | 07111600614 |
Fax: | 07111600697 |
E-Mail: | buerger-und-ordnungsamt@le-mail.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71111 Waldenbuch |
Telefon: | 07157129318 |
Fax: | 07157129375 |
E-Mail: | stadt@waldenbuch.de |
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Filderstadt südlich von Stuttgart liegt im Landkreis Esslingen auf der inneren Filderhochfläche und gliedert sich in Bernhausen, Bonlanden, Plattenhardt, Sielmingen und Harthausen. Zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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