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Anschrift: | Schlossplatz 2, 74336 Brackenheim |
Telefon: | 0713598780 |
Fax: | 071356640 |
E-Mail: | poststelle@agbrackenheim.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 2-4, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131641 |
Fax: | 071316434000 |
E-Mail: | poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Amtsgerichtsgasse 5,, 74354 Besigheim |
Telefon: | 0714383330 |
Fax: | 07143833340 |
E-Mail: | poststelle@agbesigheim.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Heilbronner Straße 17,, 71665 Vaihingen an der Enz |
Telefon: | 07042941260 |
Fax: | 070429412699 |
E-Mail: | poststelle@agvaihingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Klosterstraße 1,, 75433 Maulbronn |
Telefon: | 0704392200 |
Fax: | 07043922050 |
E-Mail: | poststelle@agmaulbronn.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Obere Kirchgasse 9, 75015 Bretten |
Telefon: | 072525070 |
Fax: | 07252507100 |
E-Mail: | poststelle@agbretten.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Werderstraße 12,, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 072611510 |
Fax: | 07261151101 |
E-Mail: | poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de |
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Güglingen im Landkreis Heilbronn liegt im Zabertal im Tabergäu und gleidert sich in die Kernstadt sowie die Stadtteile Eibensbach und Frauenzimmern. Schon 1188 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
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