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Stadtkassen in Rosenberg (Württemberg) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Ellwangen (Jagst)
9.75 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst)
Telefon:0796184234
Fax:0796184310
E-Mail:info@ellwangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-14 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rosenberg (Württemberg)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Kassenverwaltung Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal
8.52 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Heilberger Str. 4, 74426 Bühlerzell
Telefon:07974939026
Fax:07974939022
E-Mail:info@buehlerzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do-Fr 8-12 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen-Vellberg
13.25 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Haller Straße 1, 74532 Ilshofen-Vellberg
Telefon:0790470234
Fax:0790470212
E-Mail:info@ilshofen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12:30 Uhr und 15-18 Uhr
Do 8-12:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Gemeindeverwaltungsverband Fichtenau
13.94 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau
Telefon:0796289226
Fax:0796289260
E-Mail:info@fichtenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Abtsgmünd
14.25 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd
Telefon:073668225
Fax:073668254
E-Mail:info@abtsgmuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg
18.83 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Jahnstraße 2, 73463 Westhausen
Telefon:073638417
Fax:073638450
E-Mail:marcus.zeller@westhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich:
Mo 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Rosenberg (Württemberg)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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