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Ausländerbehörden in Veringenstadt - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(64)
Ausländeramt des Landkreises
11.05 km von Veringenstadt
Anschrift:Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen
Telefon:075711026316
Fax:075711021234
E-Mail:info@lrasig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Veringenstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(46)
Ausländerbehörde
13.73 km von Veringenstadt
Anschrift:Marktstraße 35, 72458 Albstadt
Telefon:074311602201
Fax:074311602218
E-Mail:stadtverwaltung@albstadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Do 15:30-18 Uhr
(28)
Ausländeramt des Landkreises
27.85 km von Veringenstadt
Anschrift:Stingstr. 17, 72336 Balingen
Telefon:07433921311
Fax:07433921240
E-Mail:zuwanderung@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ausländerbehörde
28.08 km von Veringenstadt
Anschrift:Friedrichstr. 67, 72336 Balingen
Telefon:074331700
Fax:07433170330
E-Mail:stadt@balingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(28)
Ausländeramt des Landkreises
29.88 km von Veringenstadt
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
(38)
Ausländerbehörde
34.47 km von Veringenstadt
Anschrift:Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen
Telefon:071213035665
Fax:071213032278
E-Mail:stadt@reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Veringenstadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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