Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 096432018 |
Fax: | 096432027 |
E-Mail: | info@auerbach.de |
Anschrift: | Schlossgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605332 |
E-Mail: | auslaenderamt@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unterer Markt 9, 91284 Neuhaus an der Pegnitz |
Telefon: | 09156929112 |
Fax: | 09156929122 |
E-Mail: | info@neuhaus-pegnitz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 0924172335 |
Fax: | 0924172355 |
E-Mail: | stadt@pegnitz.de |
Anschrift: | Oberer Markt, 92281 Königstein |
Telefon: | 09665913125 |
Fax: | 09665913130 |
E-Mail: | info@markt-koenigstein.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 09647920015 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 9, 91235 Velden |
Telefon: | 09152929113 |
Fax: | 09152929144 |
E-Mail: | rathaus@velden.de |
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Auerbach in der Oberpfalz liegt im Landkreis Amberg-Sulzbach, ca. 45km nordöstlich von Nürnberg und wurde 1314 zur Stadt erhoben. Bis 1987 wurde im Gebiet um die Bergstadt Eisenerz abgebaut.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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