Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 096432030 |
Fax: | 096432027 |
E-Mail: | info@auerbach.de |
Anschrift: | Hockermühlstraße 53, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962139698 |
E-Mail: | poststelle@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unterer Markt 9, 91284 Neuhaus an der Pegnitz |
Telefon: | 09156929110 |
Fax: | 09156929117 |
E-Mail: | info@neuhaus-pegnitz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 0924172336 |
Fax: | 0924172355 |
E-Mail: | stadt@pegnitz.de |
Anschrift: | Oberer Markt, 92281 Königstein |
Telefon: | 09665913125 |
Fax: | 09665913130 |
E-Mail: | info@markt-koenigstein.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 0964792000 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 9, 91235 Velden |
Telefon: | 09152929112 |
Fax: | 09152929144 |
E-Mail: | rathaus@velden.de |
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Auerbach in der Oberpfalz liegt im Landkreis Amberg-Sulzbach, ca. 45km nordöstlich von Nürnberg und wurde 1314 zur Stadt erhoben. Bis 1987 wurde im Gebiet um die Bergstadt Eisenerz abgebaut.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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