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Landgerichte in Waldmünchen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Landgericht Zwickau
149.17 km von Waldmünchen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 08056 Zwickau
Telefon:037550920
Fax:0375291684
E-Mail:verwaltung-p@lgz.justiz.sachsen.de
(3)
Landgericht Ansbach
155 km von Waldmünchen
Anschrift:Promenade 4, 91522 Ansbach
Telefon:0981580
Fax:098158211
E-Mail:poststelle@lg-an.bayern.de
(2)
Landgericht Coburg
158.54 km von Waldmünchen
Anschrift:Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Telefon:095618780
Fax:095618781900
(2)
Landgericht München II
160.76 km von Waldmünchen
Anschrift:Denisstr. 3, 80335 München
Telefon:089559704
Fax:08955973561
E-Mail:poststelle@lg-m2.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:00-16:00 Uhr, Fr 8:00-15:00 Uhr
(1)
Landgericht München I
161.26 km von Waldmünchen
Anschrift:Prielmayerstr. 7, 80097 München
Telefon:089559703
Fax:08955972991
E-Mail:poststelle@lg-m1.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:00-16:00 Uhr, Fr 8:00-15:00 Uhr
(4)
Landgericht
162 km von Waldmünchen
Anschrift:Hohe Str. 19/23, 09112 Chemnitz
Telefon:03714530
Fax:0371302174
E-Mail:verwaltung-p@lgc.justiz.sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 7:30-16 Uhr, Di 7:30-18 Uhr, Fr 7:30-14:30 Uhr
(4)
Landgericht Traunstein
167.74 km von Waldmünchen
Anschrift:Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein
Telefon:0861560
Fax:086156200
E-Mail:poststelle@lg-ts.bayern.de
(6)
Landgericht
172.54 km von Waldmünchen
Anschrift:Rudolf- Diener-Str . 2, 07545 Gera
Telefon:03658340
Fax:03658341000
E-Mail:posstelle@lgg.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr
(5)
Landgericht
173.94 km von Waldmünchen
Anschrift:Am Alten Einlass 1, 86150 Augsburg
Telefon:082131050
Fax:082131051200
E-Mail:poststelle@lg-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
(1)
Landgericht Schweinfurt
192.99 km von Waldmünchen
Anschrift:Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:097215420
Fax:09721542290
E-Mail:poststelle@lg-sw.bayern.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Landgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Landgericht in Waldmünchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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