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Anschrift: | Lange Straße 2, 91086 Aurachtal |
Telefon: | 091327750 |
Fax: | 0913277519 |
E-Mail: | gemeinde@aurachtal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach |
Telefon: | 09132901173 |
Fax: | 09132901119 |
E-Mail: | standesamt@herzogenaurach.de |
Anschrift: | Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf |
Telefon: | 09135712022 |
Fax: | 09135712044 |
E-Mail: | karin.suess@weisendorf.de |
Anschrift: | Schulstr. 11, 91469 Hagenbüchach |
Telefon: | 091048262913 |
Fax: | 09101990906 |
E-Mail: | info@hagenbuechach.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf |
Telefon: | 0910190950 |
Fax: | 09101909513 |
E-Mail: | gemeinde@puschendorf.de |
Anschrift: | Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 0910482920 |
Fax: | 09104829219 |
E-Mail: | info@emskirchen.de |
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In Mittelfranken liegt die Gemeinde Aurachtal im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Ortsteil Münchaurach wurde erstmals 1124 in einer Urkunde erwähnt. Hier befindet sich auch die sehenswerte ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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