Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Freisinger Straße 11, 85417 Marzling |
Telefon: | 08161967915 |
Fax: | 08161967918 |
E-Mail: | info@marzling.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising |
Telefon: | 081615442100 |
Fax: | 081615452100 |
E-Mail: | stadtkasse@freising.de |
Anschrift: | Bahnhofstrasse 6, 85416 Langenbach |
Telefon: | 087617420903 |
Fax: | 08761742040 |
E-Mail: | kasse@gemeinde-langenbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85406 Zolling |
Telefon: | 08167694327 |
Fax: | 0816790239027 |
E-Mail: | vollstreckungsstelle@vg-zolling.de |
Anschrift: | Tassilostraße 17, 85445 Oberding |
Telefon: | 08122970121 |
Fax: | 08122970113 |
E-Mail: | info@vg-oberding.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos |
Telefon: | 081155220 |
Fax: | 08115522222 |
E-Mail: | info@hallbergmoos.de |
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Die Gemeinde Marzling liegt im Landkreis Freising in Oberbayern. Bereits 804 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft. Marzling bietet dem Besucher ein Naherholungsgebiet mit Biergarten und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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