Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schmiedeweg 10, 82496 Oberau |
Telefon: | 08814920016 |
Fax: | 08814920020 |
E-Mail: | info@gemeinde-oberau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Gern 1, 82490 Farchant |
Telefon: | 08821961611 |
Fax: | 08821961622 |
E-Mail: | kasse@gemeinde-farchant.de |
Anschrift: | Ludwig-Thoma-Straße 10, 82487 Oberammergau |
Telefon: | 0882232223 |
Fax: | 0882232233 |
E-Mail: | kasse@gemeinde-oberammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 088219103262 |
Fax: | 088219103000 |
E-Mail: | gemeindekasse@gapa.de |
Anschrift: | Dorfstrasse 23, 82497 Unterammergau |
Telefon: | 088227021 |
Fax: | 088227285 |
E-Mail: | kasse@unterammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671223 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | info@ohlstadt.de |
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Im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt Oberau. Die Gemeinde wurde 750 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das örtliche Leben ist stark durch Vereine geprägt. Die Ortschaft liegt in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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