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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219166220 |
Fax: | 093219166150 |
E-Mail: | info@vgem-kitzingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 09321202101 |
Fax: | 09321202020 |
E-Mail: | rathaus@stadt-kitzingen.de |
Anschrift: | Luitpold-Baumann-Straße 1, 97337 Dettelbach |
Telefon: | 09324304125 |
Fax: | 09324304117 |
E-Mail: | kasse@dettelbach.de |
Anschrift: | Schwarzacher Str. 4, 97320 Großlangheim |
Telefon: | 09325973224 |
Fax: | 09325973240 |
E-Mail: | info@vgem-grosslangheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97359 Schwarzach am Main |
Telefon: | 09324973918 |
Fax: | 09324973939 |
E-Mail: | kasse@schwarzach-main.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97350 Mainbernheim |
Telefon: | 09323804232 |
Fax: | 09323804233 |
E-Mail: | stadt@mainbernheim.de |
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Die Gemeinde Albertshofen liegt in Unterfranken im Landkreis Kitzingen. 1317 wurde die Ortschaft, die mit der Nachbargemeinde Mainstockheim durch die Mainfähre verbunden ist, erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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