Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 40, 96482 Ahorn |
Telefon: | 0956181410 |
Fax: | 09561814111 |
E-Mail: | info@ahorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau |
Telefon: | 09565616633 |
Fax: | 09565616616 |
E-Mail: | sabrina.janson@untersiemau.de |
Anschrift: | Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf |
Telefon: | 09561835218 |
Fax: | 09561835250 |
E-Mail: | c.freitag@weitramsdorf.de |
Anschrift: | Markt 10, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891210 |
Fax: | 09561892219 |
E-Mail: | stadtkasse@coburg.de |
Anschrift: | Schulstr. 34, 96269 Großheirath |
Telefon: | 095656151114 |
Fax: | 095656151214 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 98, 96145 Seßlach |
Telefon: | 09569922514 |
Fax: | 09569980808 |
E-Mail: | info@sesslach.de |
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Die Gemeinde Ahorn befindet sich im bayrischen Landkreis Coburg. Über die Geschichte des Ortes ist bekannt, dass eine erstmalige urkundliche Erwähnung auf das Ende des 11. Jahrhunderts zurückgeht. Bekannt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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