Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 08561200 |
Fax: | 0856120130 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Anschrift: | Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100440 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Anschrift: | Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung |
Telefon: | 08551570 |
Fax: | 08551574507 |
E-Mail: | info@lra.landkreis-frg.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187154 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601227 |
Fax: | 09921601250 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
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Aidenbach im Landkreis Passau ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und sehr bekannt durch die Schlacht von Aidenbach 1706. Ca. 10km entfernt von Vilshofen an der Donau gelegen, wurde Aidenbach schon...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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