Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eduard-Thöny-Straße 1, 86919 Utting am Ammersee |
Telefon: | 08806920224 |
Fax: | 088069202524 |
E-Mail: | manuela.eichberg@utting.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86938 Schondorf |
Telefon: | 08192933536 |
Fax: | 08192933541 |
E-Mail: | vg@schondorf.de |
Anschrift: | Von-Pfetten-Füll-Platz 1, 86949 Windach |
Telefon: | 08193930513 |
Fax: | 081939305913 |
E-Mail: | kohlberger@vg-windach.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86911 Dießen am Ammersee |
Telefon: | 08807929413 |
Fax: | 08807929450 |
E-Mail: | info@diessen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching am Ammersee |
Telefon: | 081523740 |
Fax: | 081525218 |
E-Mail: | info@herrsching.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 13, 82266 Inning am Ammersee |
Telefon: | 0814392152 |
Fax: | 08143921652 |
E-Mail: | gemeinde@inning.de |
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Utting liegt am Ammersee im Landkreis Landsberg am Lech. Die Gemeinde wurde im Jahr 1122 erstmalig schriftlich dokumentiert. Zu den größten touristischen Attraktionen zählen das Tal des Lebens, der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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