Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach |
Telefon: | 09371971619 |
Fax: | 09371971611 |
E-Mail: | info@kleinheubach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 9, 63920 Großheubach |
Telefon: | 09371409945 |
Fax: | 09371409988 |
E-Mail: | info@grossheubach.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 12, 63911 Klingenberg am Main |
Telefon: | 0937213336 |
Fax: | 0937213318 |
E-Mail: | stadt@klingenberg.de |
Anschrift: | Luxburgstr. 10, 63939 Wörth am Main |
Telefon: | 09372989318 |
Fax: | 09372989340 |
E-Mail: | susanne.maier@woerth-am-main.de |
Anschrift: | Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt |
Telefon: | 09371973815 |
Fax: | 093716500504 |
E-Mail: | poststelle@buergstadt.de |
Anschrift: | Bahnstraße 26, 63906 Erlenbach am Main |
Telefon: | 0937270416 |
Fax: | 0937270410 |
E-Mail: | rathaus@stadt-erlenbach.de |
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Laudenbach ist eine Gemeinde des Landkreises Miltenberg in Unterfranken. Erstmal wurde die Ortschaft im Jahr 1250 in einer Urkunde erwähnt. In der Mitte des Dorfes befindet sich das sehenswerte Schloss.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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