Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt |
Telefon: | 09161924400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulhof 2, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 0932120601 |
Fax: | 093212096001 |
E-Mail: | rathaus@stadt-kitzingen.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219280 |
Fax: | 093219289999 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg |
Telefon: | 0951871685 |
Fax: | 0951871914 |
E-Mail: | michael.krueger@stadt.bamberg.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185444 |
Fax: | 095185604 |
E-Mail: | maximilian.krug@lra-ba.bayern.de |
Anschrift: | Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 0952127274 |
Fax: | 0952127101 |
E-Mail: | denkmalpflege@landratsamt-hassberge.de |
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Burghaslach im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wurde schon 1136 erstmals urkundlich genannt. Attraktiv für Besucher ist Burghaslach vor allem durch das Wasserschloss in Breitenlohe, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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