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Sozialämter in Burghaslach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
4.61 km von Burghaslach
Anschrift:Kirchplatz 12, 96152 Burghaslach
Telefon:0955293200
Fax:09552932020
E-Mail:gemeinde@burghaslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
18.87 km von Burghaslach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Burghaslach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.36 km von Burghaslach
Anschrift:Marktplatz 1, 96160 Geiselwind
Telefon:0955692220
Fax:09556922229
E-Mail:markt@geiselwind.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.45 km von Burghaslach
Anschrift:Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld
Telefon:0955292220
Fax:09552922230
E-Mail:stadt@schluesselfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mo 13:30 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
9.25 km von Burghaslach
Anschrift:Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
Telefon:091629291112
Fax:091629291700
E-Mail:info@vgem.scheinfeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
12.93 km von Burghaslach
Anschrift:Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
Telefon:09553922018
Fax:09553922020
E-Mail:info@ebrach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Di 13.15-16.30 Uhr, Do 13.15-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
13.17 km von Burghaslach
Anschrift:Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth
Telefon:095489820260
Fax:0954898202631
E-Mail:info@wachenroth.de
Öffnungs­zeiten:Mo., Di., Do., Fr. 9.00 - 12.30 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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