Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 42, 92676 Eschenbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 09645920024 |
Fax: | 09645920058 |
E-Mail: | poststelle@eschenbach-opf.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602794242 |
E-Mail: | bauamt@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr |
Telefon: | 09641922022 |
Fax: | 09641922049 |
E-Mail: | poststelle@grafenwoehr.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 09647920023 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstr. 14, 92690 Pressath |
Telefon: | 0964492090 |
Fax: | 09644920950 |
E-Mail: | poststelle@pressath.de |
Anschrift: | Stadtplatz 38, 95478 Kemnath |
Telefon: | 0964270741 |
Fax: | 0964270750 |
E-Mail: | poststelle@kemnath.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf |
Telefon: | 0927598830 |
Fax: | 0927598888 |
E-Mail: | poststelle@speichersdorf.bayern.de |
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Eschenbach in der Oberpfalz liegt in Landkreis Neustadt an der Waldnaab und fand schon um 1150 als Markt seine erste urkundliche Nennung. Besichtigt werden können unter anderem die reste der historischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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