Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602791166 |
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961810 |
Fax: | 0961811019 |
E-Mail: | stadt@weiden.de |
Anschrift: | Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf. |
Telefon: | 0961816305 |
Fax: | 0961816019 |
E-Mail: | wohnungswesen@weiden.de |
Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 09217280 |
Fax: | 0921728880 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
Anschrift: | Dr.-Franz-Str. 6, 95445 Bayreuth |
Telefon: | 0921251487 |
Fax: | 0921251727 |
E-Mail: | sozialamt@stadt.bayreuth.de |
Anschrift: | Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 09232800 |
Fax: | 0923280555 |
E-Mail: | info@landkreis-wunsiedel.de |
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Eschenbach in der Oberpfalz liegt in Landkreis Neustadt an der Waldnaab und fand schon um 1150 als Markt seine erste urkundliche Nennung. Besichtigt werden können unter anderem die reste der historischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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