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Anschrift: | Marienplatz 42, 92676 Eschenbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 09645920023 |
Fax: | 09645920058 |
E-Mail: | poststelle@eschenbach-opf.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602791166 |
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr |
Telefon: | 09641922031 |
Fax: | 09641922049 |
E-Mail: | poststelle@grafenwoehr.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 09647920015 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstr. 14, 92690 Pressath |
Telefon: | 0964492090 |
Fax: | 09644920950 |
E-Mail: | poststelle@pressath.de |
Anschrift: | Stadtplatz 38, 95478 Kemnath |
Telefon: | 0964270722 |
Fax: | 0964270750 |
E-Mail: | poststelle@kemnath.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf |
Telefon: | 0927598811 |
Fax: | 0927598888 |
E-Mail: | poststelle@speichersdorf.bayern.de |
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Eschenbach in der Oberpfalz liegt in Landkreis Neustadt an der Waldnaab und fand schon um 1150 als Markt seine erste urkundliche Nennung. Besichtigt werden können unter anderem die reste der historischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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