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Ausländerbehörden in Nürnberg - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(100)
Ausländerbehörde
0.98 km von Nürnberg
Anschrift:Regensburger Straße 231, 90478 Nürnberg
Telefon:09112314700
Fax:09112315777
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Nürnberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(32)
Ausländerbehörde
6.67 km von Nürnberg
Anschrift:Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Telefon:09119742350
Fax:09119742344
E-Mail:ausl@fuerth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(41)
Ausländeramt des Landkreises Fürth
9.4 km von Nürnberg
Anschrift:Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Telefon:091197731312
Fax:091197731113
E-Mail:info@lra-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
(23)
Ausländeramt
14.63 km von Nürnberg
Anschrift:Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach
Telefon:09122860208
Fax:09122860311
E-Mail:auslaenderamt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(113)
Ausländeramt des Landkreises
16.09 km von Nürnberg
Anschrift:Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:auslaenderwesen@nuernberger-land.de
Sprechzeiten:Vorsprachen nur nach vorherigen Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Telefonzeiten: Montag, Dienstag 14 - 16 Uhr, Mittwoch, Donnerstag 10 - 12 Uhr
(57)
Ausländerbehörde
16.43 km von Nürnberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon:09131861993
Fax:09131862832
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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