Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg an der Donau |
Telefon: | 08457929216 |
Fax: | 08457929220 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vohburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach |
Telefon: | 08442967014 |
Fax: | 08442967034 |
E-Mail: | kaemmerei@rohrbach-ilm.de |
Anschrift: | Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen |
Telefon: | 084535120 |
Fax: | 0845351260 |
E-Mail: | info@reichertshofen.de |
Anschrift: | Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen |
Telefon: | 08453320521 |
Fax: | 08453320515 |
E-Mail: | gemeinde@baar-ebenhausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 85283 Wolnzach |
Telefon: | 084426511 |
Fax: | 0844265611 |
E-Mail: | markus.rieder@wolnzach.de |
Anschrift: | Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 0844178117 |
Fax: | 08441782117 |
E-Mail: | rathaus@stadt-pfaffenhofen.de |
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Vohburg an der Donau im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm fand im Jahr 895 seine erste schriftliche Erwähnung. Vohburg liegt ca. 15km donauabwärts von Ingolstadt an der Ilm sowie an der Paar. Attraktiv...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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