Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding |
Telefon: | 0846390431 |
Fax: | 0846390466 |
E-Mail: | info@greding.de |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171810 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | info@landratsamt-roth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kipfenberger Str. 4, 85125 Kinding |
Telefon: | 08467840118 |
Fax: | 08467840120 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing |
Telefon: | 091739090 |
Fax: | 0917390932 |
E-Mail: | info@thalmaessing.de |
Anschrift: | Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching |
Telefon: | 0846220530 |
Fax: | 0846220590 |
E-Mail: | info@berching.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 92339 Beilngries |
Telefon: | 0846170731 |
E-Mail: | poststelle@beilngries.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85135 Titting |
Telefon: | 08423992124 |
Fax: | 08423992111 |
E-Mail: | info@titting.de |
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Greding im Landkreis Roth liegt an der Schwarzach im Naturpark Altmühltal und wurde 1091 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den bemerkenswertesten Sehenswürdigkeiten zählen das Rathaus von 1699, die...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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