Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding |
Telefon: | 0846390414 |
Fax: | 0846390467 |
E-Mail: | info@greding.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kipfenberger Str. 4, 85125 Kinding |
Telefon: | 0846784010 |
Fax: | 08467840120 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing |
Telefon: | 0917390913 |
Fax: | 0917390932 |
E-Mail: | info@thalmaessing.de |
Anschrift: | Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching |
Telefon: | 0846220540 |
Fax: | 0846220590 |
E-Mail: | info@berching.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 92339 Beilngries |
Telefon: | 0846170712 |
E-Mail: | poststelle@beilngries.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85135 Titting |
Telefon: | 08423992126 |
Fax: | 08423992111 |
E-Mail: | info@titting.de |
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Greding im Landkreis Roth liegt an der Schwarzach im Naturpark Altmühltal und wurde 1091 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den bemerkenswertesten Sehenswürdigkeiten zählen das Rathaus von 1699, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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