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Anschrift: | Weinbergweg 1 und 10, 91154 Roth |
Telefon: | 09171811226 |
Fax: | 09171817307 |
E-Mail: | jugendamt@landratsamt-roth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170241 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Anschrift: | Niederhofener Str. 3, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141902440 |
Fax: | 09141902441 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Adolf-Kolping-Str. 10, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 084130545401 |
Fax: | 084130545409 |
E-Mail: | jugendamt@ingolstadt.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach |
Telefon: | 091228600 |
Fax: | 09122860346 |
E-Mail: | jugendamt@schwabach.de |
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Greding im Landkreis Roth liegt an der Schwarzach im Naturpark Altmühltal und wurde 1091 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den bemerkenswertesten Sehenswürdigkeiten zählen das Rathaus von 1699, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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