Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 84332 Hebertsfelden |
Telefon: | 08721963623 |
Fax: | 087213957 |
E-Mail: | kasse@hebertsfelden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden |
Telefon: | 0872170856 |
Fax: | 0872170810 |
E-Mail: | stadt@eggenfelden.de |
Anschrift: | Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau |
Telefon: | 08726968812 |
Fax: | 08726968820 |
E-Mail: | gemeinde@schoenau.bayern.de |
Anschrift: | Sommerstraße 15, 84326 Falkenberg |
Telefon: | 08727960418 |
Fax: | 08727960458 |
E-Mail: | info@vg-falkenberg.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 23, 84389 Postmünster |
Telefon: | 08561984911 |
Fax: | 08561984929 |
E-Mail: | poststelle@postmuenster.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 085613065241 |
Fax: | 085613065119 |
E-Mail: | info@pfarrkirchen.de |
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Zwischen Pfarrkirchen und Eggenfelden befindet sich Hebertsfelden. 1073 erstmals urkundlich erwähnt, ist die Gemeinde vor allem durch ihre imposante Backsteinkirche St. Emmeran bekannt. Auch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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