Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hofmarkstraße 17, 84335 Mitterskirchen |
Telefon: | 08725962018 |
Fax: | 08725962017 |
E-Mail: | info@mitterskirchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 30, 84329 Wurmannsquick |
Telefon: | 087259669860 |
Fax: | 087257285 |
E-Mail: | michaela.lugeder@wurmannsquick.de |
Anschrift: | Öttinger Straße 1, 84571 Reischach |
Telefon: | 08670988622 |
Fax: | 08670988660 |
E-Mail: | info@reischach.de |
Anschrift: | Dorfplatz 6, 84339 Unterdietfurt |
Telefon: | 087249652512 |
Fax: | 087249652520 |
E-Mail: | gemeinde@unterdietfurt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden |
Telefon: | 0872170856 |
Fax: | 0872170810 |
E-Mail: | stadt@eggenfelden.de |
Anschrift: | Marktplatz 20, 84323 Massing |
Telefon: | 08724961641 |
Fax: | 08724961691 |
E-Mail: | info@massing.de |
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Mitterskirchen in einem Seitental der Rott befindet sich nahe der Grenze zu Oberbayern. Die frisch restaurierte Pfarrkirche mit gotischen Stilelementen sollte besichtigt werden.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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