Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 2, 92536 Pfreimd |
Telefon: | 0960688922 |
Fax: | 0960688950 |
E-Mail: | info@pfreimd.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471276 |
Fax: | 09431471112 |
E-Mail: | Poststelle@lra-sad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nürnberger Straße 124, 92533 Wernberg-Köblitz |
Telefon: | 09604921136 |
Fax: | 09604921150 |
E-Mail: | info@wernberg-koeblitz.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094331843 |
Fax: | 094331833 |
E-Mail: | poststelle@vg-nabburg.de |
Anschrift: | Pfreimder Str. 1, 92723 Tännesberg |
Telefon: | 09655920021 |
Fax: | 09655920045 |
E-Mail: | markt@taennesberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92706 Luhe-Wildenau |
Telefon: | 0960792100 |
Fax: | 09607921030 |
E-Mail: | poststelle@luhe-wildenau.de |
Anschrift: | Schwarzenfelder Weg 9, 92546 Schmidgaden |
Telefon: | 09435307415 |
Fax: | 09435307429 |
E-Mail: | info@schmidgaden.de |
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Pfreimd im Landkreis Schwandorf wurde 1118 erstmals schriftlich belegt und liegt im Naturpark Oberpfälzer Wald, an der Mündung des Pfreimd in die Naab. Pfreimd gliedert sich in die Ortsteile Fuchsendorf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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