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Stadtkassen in Weilheim in Oberbayern - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Weilheim in Oberbayern
1.17 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:0881682340
Fax:0881682399
E-Mail:anke.mueck@weilheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Weilheim in Oberbayern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Kasse Wielenbach
3.18 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Peter-Kaufinger-Straße 10, 82407 Wielenbach
Telefon:0881934414
Fax:0881934419
E-Mail:kasse@wielenbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Gemeindekasse Polling
4.2 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Kirchplatz 11, 82398 Polling
Telefon:0881939016
Fax:0881939020
E-Mail:gemeindeverwaltung@polling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
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Kasse Pähl
6.97 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Kirchstraße 7, 82396 Pähl
Telefon:08808920418
Fax:08808920440
E-Mail:gemeinde@paehl.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-19 Uhr
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Kasse Raisting
8.2 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Kirchenweg 12, 82399 Raisting
Telefon:08807214390
Fax:088072143920
E-Mail:kasse@raisting.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-19 Uhr
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Kasse Peißenberg
8.48 km von Weilheim in Oberbayern
Anschrift:Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg
Telefon:08803690136
Fax:08803690500
E-Mail:poststelle@peissenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Weilheim in Oberbayern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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