Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz |
Telefon: | 092859590 |
Fax: | 0928595959 |
E-Mail: | stadt@kirchenlamitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 3, 95168 Marktleuthen |
Telefon: | 092859690 |
Fax: | 0928596969 |
E-Mail: | rathaus@marktleuthen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 95163 Weißenstadt |
Telefon: | 092539500 |
Fax: | 0925395040 |
E-Mail: | st.weissenstadt@weissenstadt.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 95195 Röslau |
Telefon: | 0923899100 |
Fax: | 09238991040 |
E-Mail: | info@roeslau.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 95234 Sparneck |
Telefon: | 0925199030 |
Fax: | 092519903910 |
E-Mail: | poststelle@sparneck.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße10, 95239 Zell im Fichtelgebirge |
Telefon: | 092579420 |
Fax: | 0925794292 |
E-Mail: | info@markt-zell.de |
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Kirchenlamitz im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge liegt an der Lamitz und erhielt 1374 das Stadtrecht. Besichtigt werden sollten unter anderem die Burgruine Epprechtstein und die Granit-Steinbrüche auf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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