Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eichborndamm 215, 13437 Berlin |
Telefon: | 030902940 |
Fax: | 030902942220 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 21, 16548 Glienicke/Nordbahn |
Telefon: | 03305669219 |
Fax: | 03305669257 |
E-Mail: | info@glienicke.eu |
Anschrift: | Neue Schönholzer Str. 34/35, 13187 Berlin |
Telefon: | 030902952726 |
Fax: | 030902952773 |
E-Mail: | poststelle@ba-pankow.berlin.de |
Anschrift: | Liebenwalder Straße 1, 16567 Mühlenbecker Land |
Telefon: | 03305684130 |
Fax: | 03305684170 |
E-Mail: | gemeinde@muehlenbeckerland.de |
Anschrift: | Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf |
Telefon: | 03303528124 |
Fax: | 033035284100 |
E-Mail: | finanzen@hohen-neuendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder |
Telefon: | 03303290149 |
Fax: | 03303290200 |
E-Mail: | info@birkenwerder.de |
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Lübars liegt am Tegeler Fließ und ist das älteste Dorf Reinickendorfs. Bereits 1247 wurde der Ort in einer Urkunde erstmals erwähnt. Die barocke Dorfkirche stammt aus dem auslaufenden 18. Jahrhundert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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