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Ausländerbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) in Brandenburg an der Havel

Upstallstraße 25, 14776 Brandenburg an der Havel

(3.8 Sterne, 35 Bewertungen)
Telefon:03381583312
Fax:03381583324
E-Mail:k. A.
Öffnungszeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Änderung meldenzur Webseite  

Die Kontaktdaten der Behörde für Ausländerangelegenheiten in Brandenburg an der Havel sind hier aufgeführt. Dementsprechend können Sie Informationen wie Adresse, Mail, Telefon und Fax sowie Öffnungszeiten der Ausländerbehörde finden.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

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Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel: Informationen zu Ausländerbehörde

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländerbehörde in Brandenburg an der Havel. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländerbehörde in Brandenburg an der Havel können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.