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Anschrift: | Breite Straße 1, 15326 Lebus |
Telefon: | 03360444516 |
Fax: | 03360444513 |
E-Mail: | k.klemke@amt-lebus.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Seelower Straße 14, 15328 Golzow |
Telefon: | 03347266934 |
Fax: | 03347266913 |
E-Mail: | sekretariat@amt-golzow.de |
Anschrift: | Küstriner Str. 61, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346802140 |
Fax: | 03346802200 |
E-Mail: | info@seelow.de |
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346804922 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Dr. Hermann-Neumark-Straße 1, 15230 Frankfurt (Oder) |
Telefon: | 03355522000 |
Fax: | 03355529929 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30a, 15322 Letschin |
Telefon: | 033475605933 |
Fax: | 033475279 |
E-Mail: | kontakt@letschin.de |
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Reitwein befindet sich am südlichen Rand des Oderbruchs. 1316 fand Reitwein erstmals schriftliche Erwähnung und ist heute vor allem für die Diplomatentreppe, die slawische Burgwallanlage aus dem 7...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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