Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt |
Telefon: | 03364566345 |
Fax: | 03364566237 |
E-Mail: | info@eisenhuettenstadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenpark 6 , 15898 Neuzelle |
Telefon: | 03365283523 |
Fax: | 03365283535 |
E-Mail: | amt@neuzelle.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 18 a, 15295 Brieskow-Finkenheerd |
Telefon: | 03360988215 |
Fax: | 03360988102 |
E-Mail: | kontakt@amt-b-f.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 15299 Müllrose |
Telefon: | 03360689941 |
Fax: | 03360689933 |
E-Mail: | post@amt-schlaubetal.de |
Anschrift: | Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern |
Telefon: | 03561556227 |
Fax: | 03561556262 |
E-Mail: | kasse@schenkendoebern.de |
Anschrift: | Gasstraße 4, 03172 Guben |
Telefon: | 0356168711201 |
Fax: | 0356168714000 |
E-Mail: | info@guben.de |
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Eisenhüttenstadt liegt am Fluss Oder im Landkreis Oder-Spree. 1286 wurde Eisenhüttenstadt als Civitas und Zollstätte genannt. Sehr sehenswert sind unter anderem das Städtische Museum mit Galerie, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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