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Lohnsteuerhilfe Potsdam-Mittelmark (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
Telefon:033174000195
E-Mail:marina.kwiatkowski@vlh.de
Anschrift:033841 38323, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384138323
Fax:03384138324
E-Mail:guenter.schulz@vlh.de
Anschrift:033841 33319, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384133319
E-Mail:birgit.deichgraeber@vlh.de
Anschrift:03378 512727, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378512727
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:033233 82014, 14669 Ketzin
Telefon:03323382014
E-Mail:detlef.sohlau@vlh.de
Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:Düppelstr. 18, 14163 Berlin
Telefon:03080908990
E-Mail:ulrich.katsch@vlh.de
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
Anschrift:03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel
Telefon:033816059887
E-Mail:anja.mittag@vlh.de
(1)
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfe
32.87 km von Potsdam-Mittelmark
Anschrift:Birkenstr. 2A, 14641 Wustermark
Telefon:033234247200
Fax:033234247201
E-Mail:achim.reusch@steuerverbund.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung.
21 - 30 von 82
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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