Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Uferstraße 10 , 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327783308 |
Fax: | 0332744385 |
E-Mail: | wohnung@werder-havel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Potsdamer Platz 9, 14548 Schwielowsee |
Telefon: | 0332097690 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | gemeinde@schwielowsee.de |
Anschrift: | Friedensstr. 3, 14797 Kloster Lehnin |
Telefon: | 0338273070 |
Fax: | 03382730762 |
E-Mail: | buergerservice@lehnin.de |
Anschrift: | Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf |
Telefon: | 0332055980 |
Fax: | 03320559850 |
E-Mail: | post@michendorf.de |
Anschrift: | Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See |
Telefon: | 03320553619 |
Fax: | 03320553627 |
E-Mail: | info@seddiner-see.de |
Anschrift: | Potsdamer Landstraße 49 b, 14550 Groß Kreutz |
Telefon: | 0332073510 |
Fax: | 03320735150 |
E-Mail: | info@gross-kreutz.de |
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Werder im Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt westlich von Potsdam und ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Sehr bekannt ist Werder durch das jährlich im Mai stattfindende Baumblütenfest, welches zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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