Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 19336 Bad Wilsnack |
Telefon: | 038791999113 |
Fax: | 038791999124 |
E-Mail: | s.fritz@amtbww.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 39539 Havelberg |
Telefon: | 03938776553 |
Fax: | 03938776570 |
E-Mail: | stadt@havelberg.de |
Anschrift: | Dorfstr. 52A, 19339 Plattenburg |
Telefon: | 0387965990 |
Fax: | 03879659933 |
E-Mail: | prignitz@gemeinde-plattenburg.de |
Anschrift: | Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen (Altmark) |
Telefon: | 0393869820 |
Fax: | 03938698290 |
E-Mail: | info@vgem-seehausen.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg (Altmark) |
Telefon: | 03937492830 |
Fax: | 03937492850 |
E-Mail: | stadt@osterburg.de |
Anschrift: | Karpatenweg 2, 16866 Gumtow |
Telefon: | 03397787914 |
Fax: | 03397780613 |
E-Mail: | mail@gemeindegumtow.de |
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Legde-Quitzöbel gehört dem Amt Bad Wilsnack/Weisen an und befindet sich im Landkreis Prignitz. Sehenswert sind vor allem das Mahnmal „Die Toten aller Kriege mahnen zum Frieden“, das Pfarrhaus in Legde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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