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Anschrift: | Gerichtsplatz 2 , 03046 Cottbus |
Telefon: | 035563720 |
Fax: | 03556372200 |
E-Mail: | verwaltung@agcb.brandenburg.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben |
Telefon: | 035462210 |
Fax: | 03546221265 |
E-Mail: | verwaltung@agln.brandenburg.de |
Anschrift: | Steindamm 8 , 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035737040 |
Fax: | 03573704354 |
E-Mail: | verwaltung@agsfb.brandenburg.de |
Anschrift: | Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 035714713 |
Fax: | 03571471402 |
Anschrift: | Diehloer Straße 62 , 15890 Eisenhüttenstadt |
Telefon: | 0336440500 |
Fax: | 03364405038 |
E-Mail: | poststelle@ageh.brandenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 02943 Weißwasser |
Telefon: | 0490357628470 |
Fax: | 04903576207326 |
E-Mail: | verwaltung-p@agwsw.jusitz.sachsen.de |
Anschrift: | Müllroser Chaussee 55 , 15236 Frankfurt |
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Fax: | 03353665729 |
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Burg (Spreewald) ist ein Kurort im Zentrum des Oberspreewaldes ist sehr bekannt durch seinen berühmten Bismarckturm auf dem Schlossberg. Um 1000 wurde an diesem Ort eine Burg von einem polnischen König...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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