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Lohnsteuerhilfe Ludwigsfelde (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
Anschrift:Stubenrauchstr. 5, 12203 Berlin
Telefon:03065007474
Fax:03085970778
E-Mail:katja.paesler@vlh.de
Anschrift:Grimmingweg 14g, 12107 Berlin
Telefon:03088496866
Fax:03088496867
E-Mail:andrea.krajnovic@vlh.de
Anschrift:Moltkestr. 42, 12203 Berlin
Telefon:03084107660
Fax:03084107670
E-Mail:andreas.kugler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe Breite Str.
17.08 km von Ludwigsfelde
Anschrift:Breite Str., 14467 Potsdam
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Heesestr. 7, 12169 Berlin
Telefon:03081820306
E-Mail:ilke.standop@vlh.de
Anschrift:Breite Straße 23a, 14467 Potsdam
Telefon:03312709633
E-Mail:florian.letzel@vlh.de
Anschrift:Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
Telefon:033158246463
E-Mail:monika.letzel@vlh.de
Anschrift:033209 84974, 14548 Schwielowsee
Telefon:03320984974
Fax:03320984975
E-Mail:joerg.seewald@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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