Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Lindenallee 16, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716010 |
Fax: | 03371601103 |
E-Mail: | verwaltung@agluk.brandenburg.de |
Anschrift: | Gerichtstraße 10, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773070 |
Fax: | 03377307100 |
E-Mail: | verwaltung@agzs.brandenburg.de |
Anschrift: | Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam |
Telefon: | 033120170 |
Fax: | 033120172960 |
E-Mail: | verwaltung@agp.brandenburg.de |
Anschrift: | Grunewaldstr. 66/67, 10823 Berlin |
Telefon: | 030901590 |
Fax: | 03090159429 |
Anschrift: | Schloßplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 033752710 |
Fax: | 03375293781 |
E-Mail: | verwaltung@agkw.brandenburg.de |
Anschrift: | Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin |
Telefon: | 030902470 |
Fax: | 03090247200 |
Anschrift: | Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin |
Telefon: | 030901770 |
Fax: | 03090177447 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Trebbin im Landkreis Teltow-Fläming liegt ca. 36km südlich von Berlin und an der östlichen Grenze des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Trebbin wurde schon 1213 erstmals urkundlich erwähnt und zeichnet sich...
mehr
|
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
|