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Wohnungsämter in Wahlsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Wohnungsamt aus Teltow-Fläming
(23)
Wohnungsamt des Landkreises
18.13 km von Wahlsdorf
Anschrift:Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Telefon:033716080
Fax:033716089180
E-Mail:info@teltow-flaeming.de
Öffnungs­zeiten:telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen
(15)
Wohngeldbehörde
38.82 km von Wahlsdorf
Anschrift:Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378827152
E-Mail:wohngeld@ludwigsfelde.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wahlsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Amt für Wohnungswesen
28.9 km von Wahlsdorf
Anschrift:Am Markt 34, 15926 Luckau
Telefon:03544594145
Fax:035442948
E-Mail:stadt@luckau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
(13)
Sozialamt des Landkreises, Abt. Wohngeld
29.75 km von Wahlsdorf
Anschrift:Grochwitzer Str. 20, 04916 Herzberg (Elster)
Telefon:03535463145
Fax:03535463126
E-Mail:landrat@lkee.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Wohnungsamt Treuenbrietzen
35 km von Wahlsdorf
Anschrift:Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:0337487470
Fax:03374874732
E-Mail:info@treuenbrietzen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03375200
Fax:03375201256
E-Mail:info@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(3)
Wohnungsamt Beelitz
39.11 km von Wahlsdorf
Anschrift:Berliner Str. 202, 14547 Beelitz
Telefon:03320439163
Fax:03320439135
E-Mail:info@beelitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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