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Das Einstiegsgeld wird im Allgemeinen zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gezählt. Es handelt sich hierbei um eine Sozialleistung, welche die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder eine Existenzgründung unterstützen soll. Die gesetzliche Basis für die Zahlung von Einstiegsgeld bildet die Einstiegsgeld-Verordnung. In der Regel obliegt die aktive Arbeitsförderung behördlich der Bundesagentur für Arbeit. Daher kann geraten werden, sich über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen des Einstiegsgeldes bei der jeweiligen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit zu informieren. Dort werden auch Beratungen zur Existenzgründung sowie zur Arbeitsvermittlung angeboten.