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Wenn man einen Aufenthaltstitel besitzt, so ist grundlegend dessen Gültigkeit als verbindlich anzusehen. Vor einiger Zeit wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt, der als neue Form des Aufenthaltsnachweises angesehen werden darf. Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Gültigkeitsdauer der zuvor ausgestellten Aufenthaltstitel. Somit ist es nicht notwendig, einen noch gültigen Aufenthaltstitel durch den elektronischen Aufenthaltstitel zu ersetzen. Über den elektronischen Aufenthaltstitel, dessen Beantragungsverfahren und Online-Ausweisfunktion kann man sich allgemein bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren.