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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Wie funktioniert die Einbürgerung in Deutschland?

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Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Einbürgerung entscheiden. Dafür ist bei der zuständigen Behörde  - in der Regel die Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde – ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255 Euro, für minderjährige Kinder 51 Euro, insofern die Einbürgerung mit den Eltern gemeinsam erfolgt. Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in der Regel:  

  • Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht 
  • Einbürgerungstest 
  • Seit acht Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik 
  • Gesicherter Lebensunterhalt 
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 
  • Keine strafrechtliche Verurteilung 
  • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik 
  • Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit   


Grundsätzlich liegt die Einbürgerung im Ermessen der Behörde, sodass bei Nichtvorliegen einer Voraussetzung unter Umständen dennoch eine Einbürgerung erfolgen kann.  

Für Kinder läuft die Einbürgerung nach zwei Verfahren ab: Einerseits über das Abstammungsprinzip, bei dem die Einbürgerung nach der Abstammung der Eltern erfolgt. Wenn beide Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft haben, bekommt das Kind diese automatisch. Ist allerdings nur ein Elternteil Deutscher oder Deutsche, so erhält das Kind den Status der Mehrstaatlichkeit.   Das zweite Verfahren ist das Geburtsortsverfahren. Wenn das Kind in Deutschland geboren wird, erhält es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sind die Eltern allerdings nichtdeutscher Herkunft, muss mindestens ein Elternteil sich schon acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein. 

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