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Im Allgemeinen sollen nicht nur Studierende bzw. Auszubildende mit einer deutschen Staatsangehörigkeit einen Anspruch auf BAföG haben. Auch ausländische Studierende/ Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen. Pauschal ist allerdings nicht davon auszugehen, dass jeder Ausländer auch einen Anspruch auf BAföG hat. Eine Gleichstellung zu Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit ist normalerweise für den Bezug von BAföG erforderlich. Hierbei werden Kriterien wie die Staatsangehörigkeit anderer EU-Staaten, die Niederlassungserlaubnis oder auch die Anerkennung als Flüchtling hinzugezogen. Nähere Informationen zur Staatsangehörigkeitsfrage beim BAföG-Anspruch kann die zuständige BAföG-Behörde erteilen.