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Familienkasse - Häufige Fragen

Mein Sohn hat mit 24 Jahren das Promotionsstudium begonnen. Bekommt er weiterhin Kindergeld?

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Kindergeld wird normalerweise bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind sich bis dahin noch in seiner erstmaligen Berufsausbildung befindet und die Nebenerwerbsgrenzen durch eventuelles Jobben einhält. Mit der staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulprüfung gilt das Erststudium als abgeschlossen. Demnach baut das Promotionsstudium auf dem regulären, berufsqualifizierenden Studium auf und kann nicht als erstmalige Berufsausbildung angesehen werden. Daher wird in der Regel kein Anspruch auf Kindergeld im Rahmen des Promotionsstudiums bestehen.

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